Kita-Reinigung: Hygieneplan, Aufgaben und Checkliste

In Kindertagesstätten kommen viele Kinder und Erwachsene täglich auf engem Raum zusammen. Spielsachen wandern von Hand zu Hand, Kleinkinder nehmen Gegenstände in den Mund und Sanitär- sowie Wickelbereiche werden intensiv genutzt. Enge Kontakte können die Übertragung von Krankheitserregern begünstigen. Deshalb benötigen Kitas nicht nur sichtbar saubere Räume, sondern klar definierte und verlässlich umgesetzte Hygieneverfahren.

Die professionelle Kita-Reinigung ist ein wichtiger Bestandteil dieses Gesamtkonzepts. Sie entfernt Schmutz und reduziert die Belastung auf Böden, Möbeln und häufig genutzten Oberflächen. Reinigung allein ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einem vollständigen Hygieneplan. Dieser legt zusätzlich fest, welche Maßnahmen wann erforderlich sind, wer sie ausführt, welche Mittel verwendet werden und wie bei Infektionsfällen vorzugehen ist.

Ist ein Hygieneplan für Kitas vorgeschrieben?

Kindertageseinrichtungen gehören zu den Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Nach § 36 IfSG müssen sie innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in einem Hygieneplan festlegen. Der Plan dient dazu, Infektionsgefahren zu erkennen, Risiken zu bewerten, geeignete Schutzmaßnahmen zu bestimmen und deren Umsetzung zu überprüfen.

Der Hygieneplan sollte unter anderem regeln:

  • die Reinigung der Räume, Flächen und Einrichtungsgegenstände,
  • die gezielte Desinfektion bestimmter Bereiche,
  • die Hygiene beim Wickeln und beim Umgang mit Ausscheidungen,
  • die Hände- und Personalhygiene,
  • den Umgang mit Spielzeug, Wäsche und Abfällen,
  • Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen,
  • Meldewege bei Infektionskrankheiten,
  • Maßnahmen für Ausbruchs- und Sondersituationen,
  • die Kontrolle und Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.

Die Leitung der Einrichtung trägt die Verantwortung dafür, dass die hygienischen Anforderungen organisiert und eingehalten werden. Sie kann eine hygienebeauftragte Person oder ein Hygieneteam benennen. Zu dessen Aufgaben können die Aktualisierung des Hygieneplans, interne Begehungen, Schulungen und die Kontrolle des Reinigungs- und Desinfektionsplans gehören.

Ein Musterhygieneplan kann als Grundlage dienen, muss aber an die tatsächlichen Räume, Altersgruppen, Arbeitsabläufe und Risiken der jeweiligen Einrichtung angepasst werden. Das Gesundheitsamt Frankfurt weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Einrichtung aus einer Vorlage ihren eigenen, regelmäßig zu überprüfenden Hygieneplan entwickeln muss.

Hygieneplan und Reinigungsplan sind nicht dasselbe

Der Reinigungsplan ist normalerweise ein Teil des übergeordneten Hygieneplans. Er beantwortet vor allem fünf Fragen:

  1. Was wird gereinigt oder desinfiziert?
  2. Wann beziehungsweise wie häufig erfolgt die Maßnahme?
  3. Womit wird gearbeitet?
  4. Wie wird das Mittel angewendet?
  5. Wer ist dafür verantwortlich?

Diese Angaben sollten so konkret sein, dass sowohl pädagogische Mitarbeitende als auch externe Reinigungskräfte eindeutig erkennen können, welche Aufgabe in ihren Verantwortungsbereich fällt. Das Gesundheitsamt Bremen empfiehlt deshalb, Räume und Gegenstände, Reinigungsintervalle, Verfahren, Mittel, Konzentrationen, Einwirkzeiten und zuständige Personen festzuhalten.

Ein pauschaler Eintrag wie „Sanitärbereich regelmäßig reinigen“ ist in der Praxis zu ungenau. Besser wäre beispielsweise:

WC, Toilettensitz, Spültaste und Waschbecken täglich sowie unmittelbar bei sichtbarer Verunreinigung feucht reinigen; zuständig ist das Reinigungspersonal beziehungsweise bei akuter Verschmutzung das pädagogische Personal.

Reinigung oder Desinfektion: Was ist in der Kita notwendig?

Eine möglichst häufige Desinfektion aller Flächen führt nicht automatisch zu einer besseren Hygiene. In Gemeinschaftseinrichtungen geht von gewöhnlichen Flächen in der Regel nur ein geringes Übertragungsrisiko aus. Für die meisten Böden, Möbel und Oberflächen reicht deshalb eine gründliche Reinigung mit einem geeigneten Reinigungsmittel aus.

Eine gezielte Flächendesinfektion kann dagegen erforderlich sein:

  • im Wickelbereich,
  • nach einer Verunreinigung mit Blut, Stuhl, Urin, Erbrochenem oder anderen Körpersekreten,
  • auf bestimmten Flächen im Küchen- und Lebensmittelbereich,
  • bei einzelnen übertragbaren Krankheiten,
  • während einer Ausbruchssituation,
  • wenn das Gesundheitsamt sie anordnet oder empfiehlt.

Welche Desinfektionsmaßnahmen bei einem konkreten Infektionsgeschehen notwendig sind, hängt vom Erreger und vom Übertragungsweg ab. Ein Magen-Darm-Ausbruch kann beispielsweise andere Mittel und Verfahren erfordern als eine über die Atemwege übertragene Erkrankung. Erweiterte Maßnahmen sollten deshalb mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt und nicht eigenmächtig nach einem allgemeinen Standardschema durchgeführt werden.

Beispielhafter Reinigungsplan für eine Kita

Die folgenden Intervalle sind eine Orientierung. Verbindlich sind der einrichtungsspezifische Hygieneplan, die örtlichen Vorgaben und gegebenenfalls die Anweisungen des Gesundheitsamtes.

Bereich oder Gegenstand Möglicher Turnus Typische Maßnahme
Nicht textile Fußböden täglich und bei Bedarf feucht wischen
Tische und Stühle täglich und bei sichtbarer Verschmutzung feucht reinigen
Teppich- und Spielböden täglich gründlich absaugen
Teppichflächen regelmäßig, je nach Nutzung Feucht- oder Grundreinigung
Sanitärbereiche täglich und bei Bedarf feucht reinigen
WC, Toilettensitz und Spültaste täglich und sofort bei Verunreinigung Sanitärreinigung
Waschbecken, Armaturen und Türklinken täglich und bei Bedarf feucht reinigen
Wandfliesen und Trennwände beispielsweise wöchentlich feucht reinigen
Regale, Schränke und Heizkörper festgelegter Turnus, beispielsweise wöchentlich Staub und Verschmutzungen entfernen
Spielzeug abhängig von Alter, Nutzung und Mundkontakt waschen oder feucht reinigen
Wickeloberfläche nach Hygieneplan und bei Kontamination Wischdesinfektion
Wickeltisch, Schalter und Griffe täglich sowie bei Kontamination reinigen, bei Bedarf desinfizieren
Windelbehälter mindestens täglich leeren reinigen, bei Kontamination desinfizieren
Reinigungsmopps und Tücher nach Verwendung hygienisch aufbereiten und vollständig trocknen

Der Frankfurter Musterhygieneplan sieht unter anderem eine tägliche Feuchtreinigung von Fußböden, Tischen und Stühlen sowie eine tägliche Reinigung der Sanitärräume vor. Das baden-württembergische Landesgesundheitsamt nennt ebenfalls die tägliche Reinigung nicht textiler Böden und Tischoberflächen sowie der Sanitär- und Wickelbereiche als Mindestorientierung.

Gruppenräume täglich gründlich reinigen

Gruppenräume sind das Zentrum des Kita-Alltags. Hier wird gespielt, gegessen, gebastelt, geruht und gelernt. Besonders Böden und niedrige Oberflächen werden intensiv genutzt. Kleinkinder bewegen sich häufig krabbelnd fort und berühren anschließend ihr Gesicht oder nehmen die Hände in den Mund.

Zu den täglichen Aufgaben gehören daher insbesondere:

  • das feuchte Wischen glatter Fußböden,
  • das Absaugen von Teppichen und Kuschelbereichen,
  • die Reinigung von Tischen und Stühlen,
  • das Entfernen sichtbarer Verunreinigungen,
  • die Kontrolle häufig berührter Flächen,
  • das Leeren der Abfallbehälter,
  • die Reinigung von Ess- und Bastelbereichen nach der Benutzung.

Teppiche und textile Kuschelecken benötigen zusätzlich in festgelegten Abständen eine intensivere Reinigung. Das baden-württembergische Landesgesundheitsamt nennt für textile Fußböden tägliches Absaugen und mindestens eine jährliche Feuchtreinigung; Kuschelecken sollten dort nach der Orientierung zwei- bis dreimal wöchentlich abgesaugt werden. Je nach Nutzung, Allergiekonzept und Verschmutzung kann ein kürzerer Turnus sinnvoll sein.

Häufig berührte Kontaktflächen nicht vergessen

Türgriffe, Lichtschalter, Handläufe, Schrankgriffe und andere Kontaktflächen werden von vielen Menschen berührt. Sie sollten deshalb im einrichtungsspezifischen Reinigungsplan ausdrücklich aufgeführt werden.

Nicht jede Kontaktfläche muss automatisch mehrmals täglich desinfiziert werden. Entscheidend sind die Nutzung, eine sichtbare Verunreinigung, das aktuelle Infektionsgeschehen und die Festlegungen im Hygieneplan. Im normalen Kita-Alltag ist eine sorgfältige Reinigung häufig ausreichend. Eine zusätzliche Desinfektion wird vor allem bei einer konkreten Kontamination oder einer entsprechenden hygienischen Anordnung erforderlich.

Spielzeug hygienisch reinigen

Spielzeug benötigt einen eigenen Abschnitt im Hygieneplan. Die notwendigen Intervalle hängen davon ab, wie alt die Kinder sind, wie intensiv die Gegenstände genutzt werden und ob sie regelmäßig in den Mund genommen werden.

Das Spielzeug sollte möglichst so ausgewählt werden, dass es leicht gereinigt werden kann. Abwaschbare Materialien und Gegenstände, die für Waschmaschine oder Geschirrspüler geeignet sind, erleichtern eine zuverlässige Aufbereitung. Der Hygieneleitfaden des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg empfiehlt, Puppengeschirr möglichst bei 65 Grad in der Geschirrspülmaschine zu reinigen und textile Spielsachen zu verwenden, die bei 60 Grad waschbar sind. Sichtbar verschmutztes Spielzeug muss unabhängig vom vorgesehenen Turnus umgehend gereinigt werden.

Wie oft sollte Spielzeug gereinigt werden?

Eine bundesweit einheitliche Reinigungsfrequenz für jedes Spielzeug gibt es nicht. Unterschiedliche behördliche Musterpläne setzen teilweise unterschiedliche Orientierungswerte.

Der Frankfurter Muster-Reinigungsplan nennt für Spielsachen eine monatliche Reinigung sowie eine zusätzliche Reinigung bei Bedarf. Der baden-württembergische Hygieneleitfaden differenziert stärker: Im Kindergarten könne je nach Nutzung eine Reinigung alle drei Monate ausreichen, während Spielzeug im Krippenbereich mindestens zweimal monatlich gereinigt werden sollte. Spielzeug mit häufigem Mundkontakt benötigt gegebenenfalls deutlich kürzere Intervalle.

Für die Praxis empfiehlt sich daher eine Einteilung in Kategorien:

Spielzeug mit häufigem Mundkontakt:
Beißringe, Greiflinge, kleine Figuren und ähnliches Spielzeug sollten besonders häufig kontrolliert und gereinigt werden. Gegenstände, die sichtbar eingespeichelt wurden, können bis zur Reinigung aus dem Spielbetrieb genommen werden.

Abwaschbares Kunststoffspielzeug:
Die Reinigung kann mit Wasser und einem geeigneten Reinigungsmittel oder, sofern vom Hersteller zugelassen, in der Geschirrspülmaschine erfolgen.

Textile Spielsachen und Stofftiere:
Sie sollten maschinenwaschbar sein. Die Temperatur und das Waschverfahren richten sich nach den Herstellerangaben und dem Hygieneplan.

Holzspielzeug:
Es sollte feucht gereinigt werden können. Stark beschädigtes, aufgequollenes oder nicht mehr vollständig zu reinigendes Spielzeug muss gegebenenfalls ausgetauscht werden.

Spielzeug während eines Infektionsausbruchs:
Je nach Erreger kann das Gesundheitsamt empfehlen, bestimmte Spielsachen häufiger zu reinigen, gezielt zu desinfizieren oder zeitweise aus dem Gruppenraum zu entfernen.

Wickelbereich: klare Abläufe verhindern Fehler

Der Wickelbereich gehört zu den hygienisch besonders sensiblen Zonen einer Kita. Hier besteht regelmäßig Kontakt mit Stuhl, Urin und anderen Körperausscheidungen. Neben dem Schutz der Kinder muss deshalb auch der Schutz der Beschäftigten berücksichtigt werden.

Ein geeigneter Wickelplatz sollte über eine leicht abwaschbare Oberfläche verfügen. In unmittelbarer Nähe werden ein Handwaschbecken, Flüssigseife, Einweghandtücher, Händedesinfektionsmittel und geeignete Einmalhandschuhe benötigt. Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen so aufbewahrt werden, dass Kinder sie nicht erreichen können.

Wie oft muss die Wickelauflage desinfiziert werden?

Bei dieser Frage zeigen sich regionale Unterschiede zwischen den Musterplänen.

Der Frankfurter Musterhygieneplan sieht bei Verwendung einer Papierunterlage eine arbeitstägliche Desinfektion der Wickelfläche und eine zusätzliche Desinfektion bei sichtbarer Verunreinigung mit Körperausscheidungen vor. Andere behördliche Leitfäden, etwa aus Bremen und Baden-Württemberg, empfehlen die Reinigung und Wischdesinfektion der Wickeloberfläche nach jeder Benutzung.

Für eine Kita in Frankfurt, Mainz, Wiesbaden oder Darmstadt sollte der genaue Ablauf deshalb mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt abgeglichen und eindeutig im einrichtungseigenen Hygieneplan festgelegt werden. Unabhängig vom regulären Turnus ist nach einer Kontamination mit Ausscheidungen eine unmittelbare gezielte Reinigung beziehungsweise Desinfektion erforderlich.

Sicherer Ablauf beim Wickeln

Vor Beginn sollten alle benötigten Materialien griffbereit liegen. Einmalhandschuhe sind insbesondere dann zu tragen, wenn ein Kontakt mit Stuhl wahrscheinlich ist. Nach dem Ablegen der Handschuhe ist eine Händedesinfektion erforderlich, da auch unbemerkte Beschädigungen im Handschuhmaterial vorkommen können. Textile Wickelunterlagen müssen entsprechend dem Hygieneplan nach der Benutzung gewechselt und hygienisch aufbereitet werden.

Die Flächendesinfektion sollte als Wischdesinfektion erfolgen. Vom Besprühen der Wickelauflage ist abzusehen, weil dabei Aerosole eingeatmet werden können. Konzentration, Einwirkzeit und ein möglicherweise erforderliches Nachwischen mit Wasser richten sich nach den Herstellerangaben des eingesetzten Mittels.

Sanitärbereiche: von sauber nach unrein arbeiten

Toiletten, Waschbecken und Armaturen müssen täglich und zusätzlich bei sichtbarer Verunreinigung gereinigt werden. Für den Sanitärbereich sollten eigene Reinigungstücher, Mopps und Eimer verwendet werden, damit Keime nicht in Gruppen- oder Küchenbereiche verschleppt werden.

Das Gesundheitsamt Frankfurt empfiehlt dafür das Vier-Farben-System:

  • Rot für WC und unmittelbar angrenzende Flächen,
  • Gelb für Waschbecken, Armaturen und Ablagen,
  • Grün für Küchenbereiche,
  • Blau für Gruppenräume, Möbel und sonstige Oberflächen.

Entscheidend ist weniger die konkrete Farbauswahl als deren konsequente und für alle Beschäftigten verständliche Zuordnung. Benutzte Tücher und Mopps müssen nach der Reinigung hygienisch aufbereitet und anschließend vollständig getrocknet werden. Feucht gelagerte Reinigungstextilien können selbst zu einer Quelle für Verunreinigungen werden.

Auch die Reihenfolge spielt eine Rolle: Innerhalb des Sanitärbereichs wird zunächst an weniger belasteten Flächen gearbeitet, bevor WC und unmittelbare Umgebung gereinigt werden. Ein bereits stark verschmutzter Mopp darf nicht wiederholt in die saubere Reinigungslösung eingetaucht werden. Das Frankfurter Gesundheitsamt empfiehlt deshalb das Bezugswechselverfahren mit einer ausreichenden Anzahl frischer Mopps.

Was ist bei Erbrochenem, Blut oder Stuhl zu tun?

Verunreinigungen mit potenziell erregerhaltigem Material müssen möglichst sofort und unter geeigneten Schutzmaßnahmen beseitigt werden.

Ein fachgerechter Ablauf kann folgendermaßen aussehen:

  1. Geeignete Einmalhandschuhe anziehen.
  2. Die Verunreinigung mit saugfähigem Einwegmaterial aufnehmen.
  3. Das gebrauchte Material unmittelbar entsorgen.
  4. Die betroffene Fläche nach Hygieneplan wischdesinfizieren.
  5. Die vorgeschriebene Einwirkzeit beachten.
  6. Handschuhe entsorgen.
  7. Abschließend die Hände desinfizieren.
  8. Den Raum bei Bedarf gut lüften.
  9. Maßnahme und Besonderheiten dokumentieren.

Eine Sprühdesinfektion sollte wegen der möglichen Belastung der Atemwege vermieden werden. Das verwendete Präparat muss für die jeweilige Anwendung und das zu erwartende Erregerspektrum geeignet sein.

Für solche Situationen empfiehlt es sich, eine einsatzbereite Hygiene- oder Notfallbox vorzuhalten. Darin können unter anderem Einmalhandschuhe, Einwegtücher, Abfallbeutel, Schutzkleidung und das im Hygieneplan vorgesehene Desinfektionsmittel aufbewahrt werden.

Geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmittel

Für die regelmäßige Reinigung normal belasteter Flächen reichen in der Regel geeignete handelsübliche Reinigungsmittel aus. Das Produkt muss zum Material und zum jeweiligen Anwendungsbereich passen. Mehrere Reinigungs- oder Desinfektionsmittel dürfen nicht eigenmächtig miteinander vermischt werden, da gefährliche Reaktionen entstehen oder die Wirkung beeinträchtigt werden kann.

Muss desinfiziert werden, sollten nach den Empfehlungen des Frankfurter Gesundheitsamtes geprüfte Präparate verwendet werden, die beispielsweise in der Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene oder in einer entsprechenden RKI-Liste geführt werden. Für den Lebensmittelbereich können Produkte aus der Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft relevant sein.

Im Reinigungs- und Desinfektionsplan sollten mindestens stehen:

  • genauer Produktname,
  • vorgesehener Anwendungsbereich,
  • notwendige Konzentration,
  • Einwirkzeit,
  • Anwendungsmethode,
  • erforderliche Schutzausrüstung,
  • Vorgehen nach Ende der Einwirkzeit.

Die Mittel sind in ihren Originalgebinden beziehungsweise entsprechend den Gefahrstoffvorgaben gekennzeichnet und für Kinder unzugänglich aufzubewahren.

Händehygiene als wichtiger Teil des Gesamtkonzepts

Auch die beste Gebäudereinigung kann eine konsequente Händehygiene nicht ersetzen. Hände gehören zu den häufigsten Übertragungswegen für Krankheitserreger. Gründliches Einseifen für etwa 20 bis 30 Sekunden reduziert die Keimzahl deutlich, sofern Handflächen, Handrücken, Fingerzwischenräume, Fingerspitzen und Daumen vollständig einbezogen werden.

Kinder sollten ihre Hände unter anderem waschen:

  • nach dem Toilettengang,
  • vor dem Essen,
  • nach dem Spielen im Freien,
  • nach Kontakt mit Tieren,
  • nach sichtbarer Verschmutzung,
  • nach dem Husten, Niesen oder Naseputzen, soweit altersgerecht umsetzbar.

Eine routinemäßige Händedesinfektion der Kinder ist im normalen Kita-Alltag nicht erforderlich. Für das Personal ist sie insbesondere nach dem Wickeln, nach dem Ablegen von Einmalhandschuhen und nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material vorgesehen. Die genauen Situationen müssen im Hygieneplan beschrieben werden.

Umgang mit Infektionsfällen und Ausbrüchen

Das Infektionsschutzgesetz enthält besondere Regelungen für bestimmte Erkrankungen und Krankheitserreger in Gemeinschaftseinrichtungen. Sorgeberechtigte und Beschäftigte haben bei den gesetzlich genannten Sachverhalten Mitteilungspflichten. Die Kita-Leitung muss das Gesundheitsamt in den vorgesehenen Fällen unverzüglich benachrichtigen, damit die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt werden können.

Das RKI veröffentlicht aktuelle Empfehlungen dazu, wann Kinder oder Beschäftigte nach bestimmten Infektionskrankheiten wieder eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen beziehungsweise dort tätig werden dürfen. Die derzeitige Übersicht wurde im Mai 2026 aktualisiert. Entscheidungen im konkreten Einzelfall können zusätzlich durch das zuständige Gesundheitsamt getroffen werden.

Der Hygieneplan sollte für einen Infektionsfall mindestens festlegen:

  • wer intern informiert werden muss,
  • wer den Kontakt zum Gesundheitsamt übernimmt,
  • wie Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte informiert werden,
  • wie Reinigungspersonal und Küchenpersonal eingebunden werden,
  • welche Bereiche vorübergehend gesperrt werden können,
  • wie kontaminierte Wäsche und Abfälle behandelt werden,
  • wer zusätzliche Reinigungsmaßnahmen anordnet,
  • wie die Maßnahmen dokumentiert werden.

Eine pauschale Desinfektion aller Räume ist nicht bei jeder Erkrankung sinnvoll. Die zusätzlichen Maßnahmen müssen zum jeweiligen Erreger passen. Bei einem Ausbruch sollten deshalb die Vorgaben des Gesundheitsamtes und die aktuellen RKI-Empfehlungen Vorrang vor allgemeinen Internet-Checklisten haben.

Reinigung richtig dokumentieren

Eine nachvollziehbare Dokumentation erleichtert die Qualitätskontrolle und verhindert, dass Arbeiten zwischen Kita-Team und Reinigungsdienst liegen bleiben.

Neben der regulären Durchführung sollten auch Abweichungen festgehalten werden, etwa:

  • ein Raum war zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht zugänglich,
  • ein Spielzeug war beschädigt und nicht hygienisch aufzubereiten,
  • ein Spender war leer,
  • eine besondere Kontamination wurde festgestellt,
  • eine zusätzliche Desinfektion war erforderlich,
  • ein Reinigungsgerät musste ausgetauscht werden.

Der Hygieneplan selbst muss regelmäßig überprüft und bei neuen Räumen, veränderten Betreuungsangeboten, neuen Produkten oder neuen behördlichen Erkenntnissen angepasst werden.

Aufgaben zwischen Kita und Reinigungsfirma eindeutig verteilen

Nicht jede Hygienemaßnahme kann am Ende des Betreuungstages von einer externen Reinigungsfirma übernommen werden. Akute Verschmutzungen, das Reinigen der Wickelfläche während des Tages und die Händehygiene beim Wickeln gehören regelmäßig zum Arbeitsablauf des pädagogischen Personals. Die tägliche Unterhaltsreinigung von Böden, Sanitäranlagen, Möbeln und sonstigen Flächen kann dagegen einem professionellen Gebäudedienstleister übertragen werden.

Im Leistungsverzeichnis sollte eindeutig geregelt werden:

  • welche Räume die Reinigungsfirma übernimmt,
  • welche Aufgaben das Kita-Personal ausführt,
  • welche Reinigungsintervalle gelten,
  • welche Produkte eingesetzt werden dürfen,
  • wie Schlüssel und Zugänge organisiert sind,
  • wer Verbrauchsmaterial nachfüllt,
  • wie Mängel gemeldet werden,
  • wie Sonderreinigungen angeordnet werden,
  • wie bei einem Infektionsausbruch kommuniziert wird,
  • wer die ausgeführten Arbeiten kontrolliert.

Die DGUV weist darauf hin, dass Kitas besondere Regelungen mit Fremdfirmen wie Reinigungsunternehmen abstimmen und sicherstellen müssen, dass diese die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben kennen.

Professionelle Kita-Reinigung mit festen Standards

Eine gute Kita-Reinigung muss gründlich sein, gleichzeitig aber in die organisatorischen und pädagogischen Abläufe der Einrichtung passen. Entscheidend sind nicht möglichst aggressive Mittel, sondern eine planbare Leistung, geeignete Verfahren, saubere Reinigungstextilien und eine klare Trennung der verschiedenen Hygienebereiche.

Elite Gebäudeservice unterstützt Kindertagesstätten unter anderem in Frankfurt, Mainz, Wiesbaden und Darmstadt mit individuell abgestimmten Reinigungslösungen. Die bestehenden Leistungen umfassen die strukturierte Reinigung von Gruppen- und Aufenthaltsräumen, Sanitärbereichen, Laufwegen und weiteren stark beanspruchten Flächen.

Gute Kita-Hygiene benötigt klare Zuständigkeiten

Eine hygienisch gepflegte Kita entsteht nicht durch einzelne spontane Reinigungsaktionen. Sie benötigt einen realistischen Hygieneplan, klar definierte Intervalle und eine zuverlässige Zusammenarbeit zwischen Leitung, pädagogischem Team und Reinigungsdienst.

Während Gruppenräume und Sanitärbereiche täglich gereinigt werden, richtet sich der Turnus bei Spielzeug nach Nutzung, Alter der Kinder und Material. Im Wickelbereich und nach Verunreinigungen mit Körperausscheidungen gelten erhöhte Anforderungen. Eine Desinfektion sollte dabei stets gezielt, mit einem geeigneten Mittel und entsprechend der vorgesehenen Einwirkzeit erfolgen.

Je genauer festgelegt ist, wer welche Aufgabe wann und mit welchem Verfahren übernimmt, desto leichter lässt sich die Hygiene im Kita-Alltag verlässlich kontrollieren – und desto mehr Zeit bleibt dem pädagogischen Team für die Betreuung der Kinder.

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